AB14 ist für all diese Arbeiten vorzüglich ausgestattet und steht Ihnen zur Verfügung, um Ihnen seine Dienstleistungen vorzustellen oder eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Offerte zu unterbreiten.
Unsere Preise sind in diesem spezifischen Markt sehr wettbewerbsfähig.
Studie zur Lärmbelastung
Neue Anlagen oder Änderungen bestehender Anlagen
Jegliche neue Anlage oder Änderung an besteheden Anlagen hat gewisse Bestimmungen in Sachen Lärmbelastung einzuhalten. Es handelt sich insbesondere um Lärmbelastung von:
- öffentlichen Einrichtungen
- Lüftungsanlagen
- Wärmepumpen
- Handwerksbetrieben
Eine Studie zur Lärmbelastung ist dann notwendig. Sie ist zur Ausfüllung des Formulars L des Amts für Umwelt des Kantons Freiburg unentbehrlich.
Lärmbelastete Gebiete
Bei der Auflage in einem lärmbelasteten Gebiet ist eine akustische Studie notwendig, um sicherzustellen, dass die Anforderungen der LSV erfüllt werden. Die verschiedenen Arten von möglichen Belastungen sind folgende:
- Strassenlärm
- Schienenlärm
- Industrie- und Gewerbelärm
- Schiesslärm
- Lärm von Flugplätzen
- Lärm von öffentlichen Einrichtungen
Im Kanton Freiburg dient diese Studie auch zur Ausfüllung des Formulars L des Amts für Umwelt.