Studie zur Lärmbelastung

Studie zur Lärmbelastung

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Studie zur Lärmbelastung

Neue Anlagen oder Änderungen bestehender Anlagen

Jegliche neue Anlage oder Änderung an besteheden Anlagen hat gewisse Bestimmungen in Sachen Lärmbelastung einzuhalten. Es handelt sich insbesondere um Lärmbelastung von:

  • öffentlichen Einrichtungen
  • Lüftungsanlagen
  • Wärmepumpen
  • Handwerksbetrieben

Eine Studie zur Lärmbelastung ist dann notwendig. Sie ist zur Ausfüllung des Formulars L des Amts für Umwelt des Kantons Freiburg unentbehrlich.

Lärmbelastete Gebiete

Bei der Auflage in einem lärmbelasteten Gebiet ist eine akustische Studie notwendig, um sicherzustellen, dass die Anforderungen der LSV erfüllt werden. Die verschiedenen Arten von möglichen Belastungen sind folgende:

  • Strassenlärm
  • Schienenlärm
  • Industrie- und Gewerbelärm
  • Schiesslärm
  • Lärm von Flugplätzen
  • Lärm von öffentlichen Einrichtungen

Im Kanton Freiburg dient diese Studie auch zur Ausfüllung des Formulars L des Amts für Umwelt.